Gewässerentwicklung
Die
EU-Wasserrahmenrichtlinie verlangt, dass die Gewässer bis 2015
zu einem ökologisch guten Zustand zu entwickeln sind.
Das Wasserhaushaltgesetz und die Wassergesetze der Länder enthalten
ähnliche Zielsetzungen.
Für viele Fließgewässer haben wir in den
letzten Jahren
Gewässerentwick-
lungskonzepte
oder Gewässerentwicklungspläne erstellt.
Die Gewässerstruktur und
die Biotop- und Nutzungsstruktur der Aue
wurden erfasst und bewertet.
Ein Leitbild für die Entwicklung des Gewässers wurde entwickelt und
schließlich ein Maßnahmenpaket geschnürt.
Naturnahes erhalten und
schützen, der eigendynamischen Entwicklung
Raum geben
und sie fördern, umgestalten wo das Gewässer auf lange Sicht
keine
Chance zur Eigenentwicklung hat.
Für diese drei Maßnahmengruppen wurde das für das Gewässer
Wünschenswerte mit dem Machbaren
verbunden.
In der Renaturierungsplanung steht
für uns die Förderung der
Eigenentwicklung im Vordergrund.
Die Voraussetzungen schaffen und das
Gewässer machen lassen und
dadurch mit möglichst geringen
Kosten, so viel als möglich erreichen.
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