Landschaftspflegerische Begleitplanung
Die Naturschutzgesetze des Bundes und der
Länder enthalten zum Schutz von Natur und Landschaft die Eingriffsregelung.
Sie bestimmen was Eingriffe in Natur und Landschaft sind und unter
welchen Voraussetzungen diese zulässig sind.
Der Verursacher eines Eingriffs wird verpflichtet, vermeidbare Beeinträch-
tigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen durch Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig ausgeglichen (Aus-gleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise kompensiert
(Ersatzmaß- nahmen) werden.
Wir haben langjährige
Erfahrung mit der Begleitplanung beim Neu- und
Ausbau von Straßen, beim Bau von Hochwasserrückhaltebecken,
Hochwasserschutzmaßnahmen und anderen Wasserbaumaßnahmen.
Auch die Begleitung anderer Vorhaben wie dem Abbau von Boden-
schätzen, dem Bau von Windkraftanlagen, Leitungen und Anlagen der
Abwasser- und Abfallentsorgung ist uns vertraut.
Unsere öffentlichen und privaten
Auftraggeber beraten wir zum notwendigen Leistungsumfang, den wir mit den zuständigen Genehmigungs-
und Fach-
behörden abstimmen.
Kostenbewusstsein und die für einen konfliktarmen Verfahrensablauf
notwendige fachliche Qualität stehen dabei gleichgewichtig nebeneinander.
Auf der Grundlage einer sorgfältigen und
zielgerichteten Bestandsaufnahme
der Schutzgüter des Naturhaushalts ermitteln wir die Eingriffe durch das
Vorhaben. Wir schlagen, abgestimmt mit den technischen Planern,
praktikable Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung vor und legen
schließlich ein schlüssiges Ausgleichskonzept vor.
Im Genehmigungsverfahren beraten und unterstützen wir Sie beim
Umgang mit den Anregungen und Stellungnahmen von beteiligten Behörden
und anderen Stellen.
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