Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung ist neben der Bauleitplanung das wichtigste Instrument räumlicher Planung der Städte und Gemeinden.
Bestandsaufnahmen unterschiedlicher Detailschärfe für die Schutzgüter
des Naturhaushalts und die Landschaft werden hier aufbereitet, transparent
und verständlich dargestellt und bewertet.
Ziele der Landschaftsentwicklung werden von Planungsstufe zu Planungsstufe konkretisiert.
Mit dem Landschaftsplan blicken wir auf die Gemarkung insgesamt.
Wir machen naturräumliche Zusammenhänge sichtbar. Konflikte zwischen
Nutzungen, Flächenfunktionen und -potentialen werden verdeutlicht.
Mit dem Blick für’s Ganze schlagen wir Entwicklungsziele vor und erarbeiten wir Maßnahmen.
Mit dieser Grundlage erstellen wir fundierte Eingriffs-Ausgleichs- Untersuchungen für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
Die Umweltprüfung, dokumentiert im Umweltbericht, steht auf einer
guten Basis.
Größe, Zielsetzung und Plangebiet des Bebauungsplans bestimmen,
ob wir Ihnen einen Grünordnungsplan oder eine an die Problemstellung
angepasste Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung empfehlen, um die Eingriffsregelung nach dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutz-
gesetz für die Abwägung vorzubereiten.
Die wesentlichen Grundlagen für den Umweltbericht werden hier mit bereitgestellt.
Schon mit dem Landschaftsplan bereiten wir Ihr Ökokonto vor, das geeignete Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen enthält.
Bei Bebauungsplänen für die Innenentwicklung entsprechend § 13a beraten wir zur Vorprüfung des Einzelfalls und helfen bei der
sachgerechten Ermittlung und Dokumentation der Umweltbelange (§ 1 (6) Nr. 7).
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